Förderung
Die Beratungsgesellschaft M. Willkomm ist eine fachkundige Stelle für die Bewilligung des Gründungszuschusses, sowie AZAV zertifiziert, um AVGS-Leistungen in Partnerschaft mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter anzubieten.
Es bestehen zahlreiche Möglichkeiten, Ihre Beratung fördern zu lassen. Im Bereich einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit können die Kosten für Ihre Gründung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter mit einem AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) übernommen werden. Die Existenzgründungsberatung ist eine entsprechend zertifizierte Maßnahme. Nach der Gründung Ihres Start-Ups oder Ihrer Unternehmung bestehen darüber hinaus Fördermöglichkeiten durch die KfW-Mittelstandsbank oder die NBank. Sie erhalten für den Start Ihrer Selbstständigkeit dann Fördermittel. Zudem können Sie staatliche Förderung beantragen.
Laut IAB-Studie erhöhen betriebsnahe Instrumente wie z.B. Gründungsförderung die Chancen der Teilnehmer auf eine Integration in den Arbeitsmarkt auch nach Ablauf der Förderung beträchtlich.
Für die Beratung und das Coaching im Bereich der beruflichen Neuorientierung können die Kosten ebenfalls von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter in voller Höhe durch einen AVGS übernommen werden. In dem Preis sind die Kosten für Lernmittel wie Checklisten oder Unterlagen enthalten.
Da Förderungen an verschiedene Voraussetzungen gekoppelt sind, sollten Sie in einem kostenlosen Erstgespräch mit Ihrem Berater oder Coach einfach darüber sprechen, was für Sie in Frage kommt.
für sich und Ihr geplantes Unternehmen