AVGS
Mit einem AVGS können Sie sich Ihre Leistungen bis zu 100% fördern lassen

AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein)

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) wird von Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgegeben. Den AVGS können Personen erhalten, die Leistungen der Agentur für Arbeit und des Jobcenters in Form von Arbeitslosengeld I oder Hartz IV in Anspruch nehmen. Der Vermittlungsgutschein berechtigt Sie, an einem persönlichen Einzelcoaching zur beruflichen Neuorientierung oder für die eigene Existenzgründung teilzunehmen.

Wenn Sie bereits einen AVGS Gutschein haben, dann können Sie noch heute einen passenden Coach aus unserem Netzwerk an Ihrem Standort wählen. Die Beratungsgesellschaft M. Willkomm bietet Ihnen an, Ihren Coach in einem kostenlosen Erstgespräch kennen zu lernen, um dann zu entscheiden, ob Sie zusammen an Ihren Themen arbeiten wollen.

Wenn Sie noch keinen AVGS haben, dann können Sie entweder ein kostenloses Erstgespräch mit einem Coach oder Berater der Beratungsgesellschaft M. Willkomm vereinbaren oder Sie sprechen Ihren Berater oder Ihre Beraterin bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter an und erkundigen sich, ob Sie Anspruch auf einen AVGS haben.
WICHTIG: Für Sie entstehen bei der Teilnahme an der AVGS-Maßnahme (Existenzgründung oder berufliche Neuorientierung) keine Kosten. Diese übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

100% Förderung durch AVGS
Haben Sie bereits einen AVGS, dann laden Sie Ihn hier hoch!
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