Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

Wir haben an dieser Stelle einige Fragen zusammengestellt, die uns in der täglichen Arbeit immer wieder begegnen. Natürlich können wir an dieser Stelle nur einen groben Überblick geben. Für individuelle Nachfragen sprechen Sie uns gerne in einem kostenlosen Erstgespräch an.

Welche Voraussetzungen muss ein Existenzgründer mitbringen, um erfolgreich zu werden?

Es gibt viele Fragebögen, wo Ihnen nach Beantwortung von 20 Fragen mitgeteilt wird, ob Sie ein „Unternehmertyp“ sind oder nicht. Diese Arbeit können Sie sich sparen. Was Sie wirklich brauchen, ist eine tragfähige Idee und einen aufnahmefähigen Markt. Person, Vorhaben und Markt müssen zusammenpassen. Kaufmännische Kenntnisse sind wichtig, lassen sich in vielen Fällen aber erlernen oder ersetzen.

Ist die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit nur eine schlechte Notlösung?

Die wenigsten Menschen, die sich derzeit selbstständig machen, sind „geborene“ Gründer. Aber zwischen einer „Verzweiflungsgründung“ und einer „Lustgründung“ ist viel Platz für Menschen, die die berufliche Selbstständigkeit als eine Alternative sehen, die Chancen und Risiken abwägen und sich dann für eine Gründung entscheiden. Mit einer guten Vorbereitung können diese Gründungen sehr erfolgreich verlaufen.

Wie viel kostet eine Beratung bei der Beratungsgesellschaft M. Willkomm?

Die Kosten hängen vom Umfang der Beratung ab. Das Erstgespräch ist in jedem Fall kostenlos, damit wir uns gegenseitig kennenlernen und den Beratungsbedarf bestimmen können. Daraufhin erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag. Danach entscheiden Sie, ob Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen wollen.

Über verschiedene Programme der Agentur für Arbeit, der Jobcenter, der NBank oder der KfW-Mittelstandsbank sind Förderungen bis zu 100% möglich.

Wie unterstützt die Agentur für Arbeit meine Existenzgründung?

Die Leistungen der Agentur für Arbeit für Existenzgründer sind sehr durchdacht und hilfreich. Sie können vor der Gründung Beratung in Anspruch nehmen, um sich auf die berufliche Selbstständigkeit vorzubereiten. In der Anfangszeit Ihrer Selbstständigkeit erhalten Sie, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und Ihr Arbeitsberater zustimmt, finanzielle Hilfe durch die Agentur für Arbeit. Hierbei handelt es sich um eine 100%ige Förderung Ihres Gründungsvorhabens in Form von einem AVGS. Erfahren Sie mehr zum AVGS unter https://www.beratungsgesellschaft-willkomm.de/foerderung/avgs/

Welche Förderung beinhaltet der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist seit 2012 eine „Kann-Leistung“ und damit von der Zustimmung Ihres Arbeitsvermittlers abhängig.

Als Voraussetzung für die Gewährung müssen Sie ein tragfähiges Gründungskonzept mit Zahlenplänen erstellen und eine positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle sowie die Gewerbe- bzw. Finanzamtanmeldung vorlegen. Weiterhin werden die persönlichen Voraussetzungen des Gründers überprüft. Sie müssen zwingend über 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I verfügen.

Man erhält als Gründungszuschuss sechs Monate lang einen Betrag in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes zuzüglich einer Pauschale von 300 Euro. Auf Antrag kann der Betrag von 300 € weitere neun Monate gezahlt werden. Die soziale Absicherung, wie z.B. die Krankenversicherung ist selber zu tragen.

Kann die Beratungsgesellschaft M. Willkomm die Tragfähigkeit bescheinigen?

Ja. Wir sind als fachkundige Stelle gemäß § 93 Abs. 2 Nr. 2 SGB III tätig und haben langjährige Erfahrung im ALG I und ALG II Bereich.

Welche Voraussetzungen bestehen für die finanzielle Förderung der Agentur für Arbeit?

Sie müssen im Leistungsbezug der Agentur für Arbeit stehen (ALG I oder Unterhaltsgeld) und über mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I verfügen. Weiterhin brauchen Sie ein Gründungskonzept (Businessplan), zu dem auch verschiedene Finanzpläne gehören. Schließlich muss Ihr Konzept von einer Fachkundigen Stelle überprüft und als tragfähig eingeschätzt werden.

Hinzugekommen ist die Überprüfung der persönlichen Voraussetzungen des Gründers. Bei Zweifeln kann von Ihrem Arbeitsberater die Teilnahme an einem Seminar verlangt werden.

Besteht ein Rechtsanspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein? Wann habe ich Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?

Ein Rechtsanspruch auf einen AVGS besteht, wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Hierbei ist eine Rahmenfrist von 3 Monaten zu beachten. Wer vor der Beantragung des AVGS mindestens 6 Wochen arbeitslos war und auch noch nicht in Arbeit vermittelt wurde, hat Anspruch auf einen AVGS.

Bei Leistungsempfängern aus dem ALG II-Bereich kann ein AVGS ausgestellt werden, ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.

Gibt es auch Hilfen nach der Gründung?

Ja. Existenzgründer können nach der Gründung kompetente Beratung in Form von Coaching in Anspruch nehmen. Hier kann es um aktuelle Probleme, Fragestellungen aus dem Alltag eines Unternehmers oder auch um die Weiterentwicklung des Unternehmens gehen.

Durch Mittel der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) kann die Beratung nach der Gründung gefördert werden. In den ersten zwei Jahren nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit können Gründer bis zu 50% Zuschuss zu den Coachingkosten erhalten.

Gibt es auch Förderungen für ALG II-Bezieher?

Ja.

Die Leistungen für Gründer sind immer noch recht individuell und nicht so standardisiert wie der Gründungszuschuss. Sie werden in den einzelnen Jobcentern unterschiedlich gehandhabt. Kommen Sie gerne zu einem kostenfreien Erstgespräch und wir besprechen mit Ihnen, welche Optionen Sie haben.

In vielen Landkreisen kann die Gründung von ALG II-Beziehern zusätzlich mit Einstiegsgeld gefördert werden. Man erhält in diesem Fall in der Anfangszeit zusätzlich zu den bisher bezogenen Leistungen einen Zuschuss (meistens der halbe Regelsatz). Es handelt sich beim Einstiegsgeld um eine KANN-Leistung, es besteht kein Rechtsanspruch!

Weiterhin können (eher im Ausnahmefall) Zuschüsse und Darlehen zu Investitionskosten gewährt werden.

Geben die Banken wirklich keine Kredite für Existenzgründer?

Das ist so pauschal nicht richtig. Banken leben davon, Kredite zu vergeben. Richtig ist allerdings, dass es für Existenzgründer nicht leicht ist, an die benötigten Mittel heranzukommen. Viele Gründer gehen völlig unvorbereitet an das Bankgespräch heran und erhalten dann meistens keinen Kredit. Wichtig ist eine sehr gute Vorbereitung des Bankgespräches. Dazu gehören sehr gut aufbereitete Unterlagen (Geschäftskonzept, Liquiditäts- und Rentabilitätsplan), klare Vorstellungen über das Geschäft sowie ein überzeugendes Auftreten.

Auch die in vielen Ratgebern genannten öffentlichen Kredite wie z.B. das Startgeld der KfW-Mittelstandsbank müssen über Ihre Hausbank beantragt werden.

Für jedes Bundesland gibt es landesspezifische Programme für Gründer. In Niedersachsen gibt es z. B. das Kreditangebot „Mikrostarter“. Hier können Existenzgründer tatsächlich ohne Einbeziehung ihrer Hausbank direkt von der NBank einen Gründungskredit bis zu 25.000,– EURO erhalten. Allerdings erhält man z. B. mit negativen Schufa-Einträgen auch diesen Kredit nicht.

In welcher Sprache werden die Leistungen angeboten?

Die Coaching- und Beratungsleistungen werden hauptsächlich in deutscher Sprache angeboten. Nach Absprache können wir Ihnen die Leistungen ggfs. auch in Englisch, Spanisch, Französisch und Arabisch anbieten.

Ab welchem Alter werden die Beratungen und Coachings angeboten?

Für die systemische Beratung müssen die Kunden volljährig sein bzw. das 18. Lebensjahr erreicht haben.

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