Gründungszuschuss
Gemeinsam mit uns Ihren Gründungszuschuss beantragen

Unterstützung bei der Beantragung Ihres Gründungszuschusses

Über unsere Modulinhalte hinaus helfen wir Ihnen, den Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit erfolgreich zu beantragen. Unsere Berater:innen prüfen mit Ihnen, ob die Voraussetzungen für den Gründungszuschuss erfüllt sind und Sie sich innerhalb der 150-Tage-Frist befinden.

Welche Voraussetzungen benötigen Sie für den Gründungszuschuss?

  • Sie beziehen Arbeitslosengeld.
  • Mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld zu Beginn der Selbstständigkeit.
  • Selbstständigkeit wird hauptberuflich ausgeübt.
  • Geschäftsidee wurde von einer fachkundigen Stelle als tragfähig bescheinigt.
  • Nachweis relevanter Qualifikationen und Berufserfahrung.
  • Antrag wird von der Agentur für Arbeit bewilligt (kein Rechtsanspruch).

Die 150-Tage-Frist für den Gründungszuschuss:

  • Antrag muss vor Unternehmensgründung eingereicht werden.
  • Restanspruch von 150 Tagen ALG 1 zu Beginn der Gründung erforderlich.
  • Für Nebenerwerbs-Selbstständige gelten Ausnahmen.
  • Gründungsdatum im Antrag wählen, dass der 150-Tage-Regel entspricht.
  • Unternehmensanmeldung erst nach Antragstellung durchführen.
  • Arbeitsamt berechnet 150 Tage meist als 5 Monate (30 Tage/Monat).

Tipp: Puffer-Tage einplanen und das Datum mit dem Arbeitsvermittler bestätigen lassen, um Risiken zu vermeiden.

Haben Sie auch nach der 150-Tages-Frist noch Anspruch auf eine Gründungsberatung?

  • Ja, die Gründungsberatung ist auch nach der 150-Tages-Frist möglich.
  • Förderung über AVGS hängt von individuellen Voraussetzungen ab.
  • Details klären Sie mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

Wenn Sie über einen AVGS-Gutschein zu uns kommen, beinhaltet die Beratung eine offizielle Stellungnahme zum Gründungszuschuss. Die Beratungsgesellschaft M. Willkomm mbH ist als fachkundige Stelle gemäß § 93 Absatz 2 Nr. 2 SGB III zertifiziert und darf Ihnen daher die für die Genehmigung des Gründungszuschusses essenzielle Tragfähigkeit Ihres Gründungsvorhabens nach Prüfung und Vollständigkeit aller Dokumente bescheinigen.

Wir unterstützen Sie auch bei Fragen zur Verlängerung des Gründungszuschusses und beraten Sie bei weiteren Fragen zu den Fördermitteln und Zuschüssen für die Existenzgründung.

Brauchen Sie eine fachkundige Stelle zur Prüfung
der Voraussetzungen für den Gründungszuschuss?
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