Gründungszuschuss
Gemeinsam mit uns Ihren Gründungszuschuss beantragen

Gründungszuschuss

Die Beratungsgesellschaft M. Willkomm mbH unterstützt Sie bei der Beantragung Ihres Gründungszuschusses bei der Agentur für Arbeit. Unsere Berater*innen prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob Sie sich im Rahmen der 150-Tage-Frist befinden und zudem alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Gründungszuschuss vorliegen. Darüber hinaus prüfen wir mit Ihnen, ob alle Unterlagen für Ihr Gewerbe vorliegen. Für einige Tätigkeiten benötigt man eine gesonderte Zulassung, um den Gründungszuschuss beantragen zu können.

Einen gut ausgearbeiteten Business- und Finanzplan vorlegen zu können ist besonders wichtig, da es sich beim Gründungszuschuss um einen Zuschuss nach Ermessen handelt. Unsere erfahrenen Berater*innen wissen genau, worauf es hierbei ankommt und stellen realistische und fundierte Pläne mit Ihnen auf.

Als fachkundige Stelle gemäß § 93 Absatz 2 Nr. 2 SGB III kann die Beratungsgesellschaft M. Willkomm mbH kostenlos die für die Genehmigung des Gründungszuschuss essenzielle Tragfähigkeit Ihres Gründungsvorhabens nach Prüfung und Vollständigkeit aller Dokumente bescheinigen.

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der Voraussetzungen für den Gründungszuschuss?
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