Gründungszuschuss
Über unsere Modulinhalte hinaus unterstützen wir Sie auch bei der Beantragung Ihres Gründungszuschusses bei der Agentur für Arbeit. Unsere Berater prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Gründungszuschuss vorliegen und Sie sich im Rahmen der 150-Tage-Frist befinden. Weitergehend prüfen wir mit Ihnen, ob alle Unterlagen für Ihr Gewerbe vorliegen, da einige Tätigkeiten (z.B. Makler) eine Zulassung benötigen, um den Gründungszuschuss beantragen zu können.
Da es sich beim Gründungszuschuss um einen Zuschuss nach Ermessen handelt, ist es umso wichtiger, einen gut ausgearbeiteten Business- und Finanzplan vorlegen zu können. Unsere erfahrenen Berater wissen genau worauf es hierbei ankommt und stellen mit Ihnen zusammen realistische und fundierte Pläne auf.
Die Beratungsgesellschaft M. Willkomm mbH ist als fachkundige Stelle gemäß § 93 Absatz 2 Nr. 2 SGB III zertifiziert und kann Ihnen die für die Genehmigung des Gründungszuschusses essenzielle Tragfähigkeit Ihres Gründungsvorhabens nach Prüfung und Vollständigkeit aller Dokumente bescheinigen.
Auch bei weiteren Fragen rund um das Thema Gründungszuschuss oder Verlängerung des Gründungszuschusses stehen wir Ihnen jederzeit mit professionellem Rat zur Seite. In Lüneburg auch für die umliegenden Orte Winsen (Luhe), Uelzen und Lüchow-Dannenberg, in Wentorf bei Hamburg auch für die Gemeinden Schwarzenbek, Geesthacht, Hamburg Bergedorf und Reinbek, sowie in Stade, Soltau, Buxtehude, Buchholz in der Nordheide und Rotenburg (Wümme).
der Voraussetzungen für den Gründungszuschuss?