Betriebliche und persönliche Versicherungen
Generell wird unterschieden zwischen betrieblichen und persönlichen Versicherungen. Werfen wir zunächst einen Blick auf die persönlichen Versicherungen. Diese sind für Selbständige besonders wichtig, denn die eigene Arbeitskraft ist für Unternehmer:innen in der Regel das wichtigste Kapital. Insofern ist es von großer Bedeutung, durch geeignete Versicherungen für Situationen vorzusorgen, in denen man zum Beispiel aufgrund von Unfall oder Krankheit nicht arbeiten kann und das eigene Unternehmen daher keinen Gewinn erwirtschaftet.Wichtige Versicherungen für Ihre persönliche Absicherung
Wichtig und auch zwingend notwendig ist für Selbständige daher der Abschluss einer Krankenversicherung (mit Pflegeversicherung). Anders als Angestellte können sich Selbständige unabhängig vom Einkommen frei entscheiden, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern möchten. Hier ist es wichtig, sich grundlegend zu informieren, das Für und Wider beider Varianten gründlich abzuwägen und hierbei auch an später zu denken. Denn die Entscheidung für einen Wechsel in die private Krankenversicherung lässt sich nicht in jedem Fall ohne weiteres rückgängig machen.
Eine weitere wichtige Versicherung ist die Rentenversicherung. In einigen Berufsfeldern bleiben Sie auch als Selbstständige*r oder Freiberufler*in rentenversicherungspflichtig, für die meisten Existenzgründer*innen entfällt jedoch die gesetzliche Rentenversicherungspflicht. Dennoch ist es wichtig, entweder durch freiwillige Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung oder durch den Abschluss einer private Altersvorsorge auch weiterhin für das Rentenalter vorzusorgen.
Eine weitere wichtige persönliche Versicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese ist besonders dann bedeutend, wenn Sie einen Risikoberuf ausüben oder das Einkommen aus Ihrem Unternehmen entscheidend für die Lebensgrundlage Ihrer Familie ist. So erhalten Sie im Falle einer Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall eine monatliche Rente.
Eine weitere überlegenswerte Versicherung für Selbständige und Freiberufler*innen ist die Unfallversicherung. Diese ist für bestimmte Berufsgruppen Pflicht und falls Sie in Ihrem Betrieb Mitarbeiter*innen beschäftigen müssen sie auch für diese eine Unfallversicherung abschließen.
Und last but not least können Sie entscheiden, ob Sie auch als Selbständige*r weiter freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzahlen möchten, um im Falle eines Scheiterns Ihrer Selbstständigkeit wieder Ansprüche auf Arbeitslosengeld 1 geltend machen zu können.
Betriebliche Versicherungen zum Schutz vor unternehmerischen Risiken
Neben der Absicherung der eigenen Person ist es für Unternehmer*innen ebenso wichtig, auch das neu gegründete Unternehmen gegen alle relevanten Risiken abzusichern. Der erforderliche Versicherungsschutz richtet sich dabei immer nach dem Tätigkeitsfeld des Unternehmens, den angebotenen Produkten und Leistungen etc. und muss daher individuell geprüft werden. Einige Versicherungen gehören aber zum Standardschutz und sollten von allen Gründer*innen in Erwägung gezogen werden. Die wichtigsten stellen wir im Folgenden kurz vor:
Um bei Haftungsansprüchen gegen Ihr Unternehmen gut gewappnet zu sein, empfiehlt sich der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung. Diese sichert Sie gegen Schadenersatzansprüche von Lieferant*innen, Mitarbeitenden und Kund*innen ab und sollte in keinem Unternehmen fehlen. Für bestimmte Berufsgruppen wie bspw. Ingenieure, Architekten oder Makler gibt es spezielle Berufs- bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen. Diese springen ein, wenn zum Beispiel durch fehlerhafte Beratung finanzielle Schäden verursacht wurden. Herstellende Unternehmen sollten zudem den Abschluss einer Produkthaftpflichtversicherung in Betracht ziehen, die Schäden durch fehlerhafte Produkte oder unzureichende Anwendungshinweise abdeckt.
Geprüft werden sollte auch der Abschluss einer betrieblichen Rechtschutzversicherung: Im Fall von juristischen Auseinandersetzungen mit einer Gegenpartei – Mitarbeitende, Vermieter*in oder anderen – übernimmt diese alle Anwalts- und Gerichtskosten. Zu beachten ist hier jedoch, dass sich unternehmerische Streitigkeiten (z.B. Verstöße gegen Markenrechte oder unlauterer Wettbewerb) in der Regel nicht versichern lassen.
Eine Elektronikversicherung haftet bei Ausfall Ihrer IT-Komponenten wie EDV- oder Telefonanlagen zum Beispiel durch unsachgemäßen Gebrauch, Vorsatz Dritter, Brand, Blitzschlag, Explosion, Wasser, Diebstahl etc., während die Gebäude- und Inhaltsversicherung Gebäude und Geschäftsausstattung gegen durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Elementarschäden, Vandalismus, Einbruchdiebstahl und Raub verursachte Schäden absichert. Wird durch derartige Schäden der Betrieb lahmgelegt, springt die Betriebsunterbrechungsversicherung ein und übernimmt so lange keine Erträge erwirtschaftet können die laufenden Kosten wie Löhne, Gehälter, Miete, Zinsen usw. auf. Für Freiberufler*innen gibt es die Praxisausfallversicherung. Sie übernimmt die fortlaufenden Betriebskosten, Löhne, Gehälter, Pacht usw., wenn der/die Unternehmensinhaber*in ausfällt.
Beratung durch Versicherungs- und Gründungsexpert*innen
Schon dieser erste Überblick zeigt, wie groß die Auswahl an Versicherungen ist und wie viele Entscheidungen Gründer*innen diesbezüglich zu treffen haben. Wir empfehlen in jedem Fall, sich zum Thema Versicherungen gründlich von mindestens einem/einer Versicherungsexpert*in beraten zu lassen und verschiedene Angebote zu vergleichen. In jedem Fall sollte Ihr Versicherungsschutz auf Ihre Person und Ihr Unternehmen zugeschnitten sein. Von vorgefertigten Rundum-Sorglos-Paketlösungen ist in den meisten Fällen eher abzuraten.
Unsere Gründungsberater*innen unterstützen Sie natürlich ebenfalls gerne beim ersten Überblick über das Thema und analysieren mit Ihnen gemeinsam, welche Versicherungen Sie für Ihr Unternehmen und Ihre persönliche Situation in Erwägung ziehen sollten. Rufen Sie uns dazu gern an und vereinbaren mit uns ein kostenfreies Erstgespräch unter 04141 776155.