Weit über 1000 verschiedene Förderprogramme und Zuschüsse gibt es für Existenzgründer:innen in Deutschland. Einen vollständigen Überblick über all diese Gründungsfördermittel zu geben, ist natürlich an dieser Stelle kaum möglich. Im Netz finden interessierte Gründer:innen verschiedene Plattformen, über die zum Vorhaben passende Förderungen recherchiert werden können.

An dieser Stelle möchten wir uns daher vor allem auf die Fragen konzentrieren, welche Arten von Förderinstrumenten es gibt, in welchen Situationen es für Gründer:innen und junge Unternehmer:innen sinnvoll sein kann, sich mit dem Thema Gründungsförderung auseinanderzusetzen und welche Punkte bei der Beantragung von Fördermitteln oder Zuschüssen wichtig sind.

Welche Arten von Fördermitteln gibt es?

Das wichtigste Förderinstrument für Gründungen und jungen Unternehmen sind Gründerkredite bzw. Förderdarlehen, also Darlehen zu besonders günstigen Konditionen. Förderdarlehen haben in der Regel längere Laufzeiten und günstigere Zinsen sowie häufig eine tilgungsfreie Anlaufphase. Neben Förderdarlehen sind nicht rückzahlbare Zuschüsse, Beteiligungen oder Bürgschaften weitere wichtige Gründungsförderinstrumente: Zuschüsse gibt es u.a. für Investitionen und für Beratungsleistungen. Wichtig ist, sich in der Gründungsvorbereitung bereits frühzeitig mit den verschiedenen in Frage kommenden Zuschüssen zu befassen, da viele nur in bestimmten Phasen bzw. bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgezahlt werden können. Auch im Bereich der Beteiligungen gibt es für Existenzgründer:innen eine Vielzahl von Möglichkeiten: Von Crowdfunding, über Business Angels, Accelerators und Inkubatoren bis hin zu Private Equity, Venture Capital oder stillen Gesellschaftern sind viele Beteiligungsformen denkbar. Viele von ihnen kommen allerdings vor allem für Start-Ups und weniger für Einzelunternehmen in Frage und werden an dieser Stelle nicht weiter vorgestellt. Mit Bürgschaften soll in erster Linie sichergestellt werden, dass die Beantragung eines (Förder)Darlehens nicht an fehlenden Sicherheiten scheitert. Mit einer Ausfallbürgschaft bürgt die Bürgschaftsbank (i.d.R. Ihres Bundeslands) gegenüber Ihrer Hausbank für die Rückzahlung des Kredits. Eine Bürgschaftsbank bürgt für bis zu 80 Prozent des zu besichernden Kreditbedarfs. Für die restlichen 20 Prozent muss die Hausbank das Risiko tragen, über die Sie die Bürgschaft beantragen. Die Ausfallbürgschaft beantragen Gründer:innen in der Regel über ihre Hausbank.

Wer vergibt Fördermittel?

Die wichtigsten Förderer von Existenzgründungen und Start-Ups sind die Bundesregierung (über die KfW-Bank und die Bundesagentur für Arbeit), die Bundesländer und ihre Bürgschaftsbanken, private Kapitalgeber:innen wie bspw. Business Angels sowie Venture-Capital-Gesellschaften.

In welchen Phasen der Gründung gibt es Unterstützung?

Angehende Unternehmer:innen können sich ihr Vorhaben bereits in der Vorgründungsphase fördern lassen. Besonders verbreitet sind hier nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Gründungsberatung, also insb. die Unterstützung bei der Erstellung des Businessplans und des Finanzplans. Bei vielen Zuschüssen muss der Gründer/die Gründerin einen gewissen Eigenanteil selbst tragen. Bei einer Gründung aus der Arbeitslosigkeit kann die Gründungsberatung mit einem AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) von Arbeitsagentur oder Jobcenter sogar zu 100% gefördert werden.

In der Finanzierungsphase gibt es für Gründer:innen diverse Fördermöglichkeiten, darunter u.a. (staatliche) Zuschüsse und die Bestellung von Sicherheiten.

Für Investitionen, zum Beispiel in der Wachstumsphase, gibt es ebenfalls eine Vielzahl an Förderinstrumenten wie Zuschüsse oder Kredite. Auch für Investitionen in Personal, also die Einstellung von Mitarbeiter:innen, stehen Zuschüsse der Agentur für Arbeit zur Verfügung.

Spezielle Fördermittel, auf die wir an dieser Stelle nicht näher eingehen, gibt es zum Beispiel für technologie- und wissensbasierte Gründungen, für besonders innovative Unternehmen (insbesondere in den Bereichen Digitalisierung und Umweltschutz/Nachhaltigkeit) sowie für Gründungen aus der Universität oder Hochschule.

Fördermittel für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit

Besonderes eingehen möchten wir an dieser Stelle auf die Fördermöglichkeiten für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit. Für Gründer:innen, die aus dem laufenden Bezug von Arbeitslosengeld 1 heraus ein Unternehmen gründen, steht als wichtigstes Instrument der Gründungszuschuss zur Verfügung. Mit dem Zuschuss erhalten die Gründer:innen in den ersten sechs Monaten nach Gründung zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts monatliche nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe ihres Arbeitslosengeldes zzgl. 300 Euro (für die Sozialversicherung). Der Zuschuss wird dabei unabhängig von Einkünften aus dem neuen Unternehmen gezahlt; diese werden auch nicht angerechnet. Für die folgenden neun Monate können auf Antrag des Gründers/der Gründerin noch die 300 Euro für die Sozialversicherung weitergezahlt werden.

Existenzgründer:innen, die aus dem Bezug von Arbeitslosengeld 2 (auch als „Hartz 4“ bekannt) in die Selbständigkeit starten möchten, können das Einstiegsgeld beantragen. Das Einstiegsgeld kann bis zu 24 Monate zusätzlich zum ALG2-Regelsatz ausgezahlt werden. Die Höhe des Einstiegsgelds wird individuell durch das Jobcenter festgelegt. Einkünfte aus der Selbständigkeit werden angerechnet.

Professioneller Businessplan Voraussetzung für Gründungsförderung

Sowohl Einstiegsgeld als auch Gründungszuschuss sind keine Pflicht-, sondern Ermessensleistungen der Träger und werden nur nach Beantragung und Prüfung bewilligt und ausgezahlt. Voraussetzung für diese – wie auch für fast alle anderen Förderinstrumente – ist immer ein professioneller Business- und Finanzplan. Anhand dieser Pläne treffen Investoren und Förderer ihre Förderentscheidung. Insbesondere das Zahlenwerk mit Liquiditäts- und Rentabilitätsplanung ist hier von zentraler Bedeutung.

Existenzgründungsberatung bis zu 100% förderfähig

Gerade Gründer:innen, die Fördermittel für ihre Gründung in Anspruch nehmen möchten, sollten sich bei der Erarbeitung des Businessplans und der Finanzpläne beraten lassen. In vielen Fällen ist auch diese Beratung selbst wieder förderfähig. Unsere erfahrenen Existenzgründungsberater:innen unterstützen Sie gern bei der Vorbereitung Ihres Gründungsvorhabens und bei der Erarbeitung aller benötigten Unterlagen. Wir sind zertifiziert als fachkundige Stelle nach § 93 Absatz 2 Nr. 2 SGB III und können Ihnen zudem kostenlos die für die Beantragung von Gründungszuschuss und Einstiegsgeld notwendige Tragfähigkeitsbescheinigung für Ihr Gründungsvorhaben ausstellen. Mit einem AVGS von Arbeitsagentur oder Jobcenter sind bis zu 40 Stunden Gründungsberatung für Sie völlig kostenlos.Rufen Sie uns gern unter 04141 776155 an oder schreiben Sie uns eine Email, um alle Details zu besprechen.
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